Hinweis

In der Übersicht werden nur aktuelle Fundgegenstände der letzten 4 Wochen gelistet.
Eine vollständige Aufstellung finden Sie auf der Webseite Fundamt.gv.at.

Namensänderung: Jagdkarte

Jede Namensänderung muss der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat, in Wien: Magistratische Bezirksämter (→ Stadt Wien)), bei der die Jagdkarte gelöst wurde, gemeldet werden.

Meist genügt ein formloses Schreiben unter Bekanntgabe der Mitgliedsnummer und des neuen Namens (eventuell Kopie der Heiratsurkunde).

Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion