Hinweis

In der Übersicht werden nur aktuelle Fundgegenstände der letzten 4 Wochen gelistet.
Eine vollständige Aufstellung finden Sie auf der Webseite Fundamt.gv.at.

Namensänderung: Kindergarten/Schule/Hort

Bei Kindern im Kindergartenalter oder im schulpflichtigen Alter ist eine Namensänderung der Eltern und gegebenenfalls auch der Kinder formlos der jeweiligen Institution (Kindergarten/Schule/Hort) mitzuteilen.

Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie in unseren Kapiteln Kinderbetreuung und Schule.

Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion