Hinweis

In der Übersicht werden nur aktuelle Fundgegenstände der letzten 4 Wochen gelistet.
Eine vollständige Aufstellung finden Sie auf der Webseite Fundamt.gv.at.

Namensänderung: Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)

Gewerbeinhaberinnen/Gewerbeinhaber und gewerberechtliche Geschäftsführerinnen/gewerberechtliche Geschäftsführer müssen Änderungen des Namens innerhalb von vier Wochen bei der Gewerbebehörde anzeigen.

Die Anzeige der Namensänderung kann – formlos oder mittels Formular – persönlich, schriftlich oder teilweise auch elektronisch erfolgen.

Nähere Informationen zum Thema "Gewerbeinhaber/Geschäftsführer – Namensänderung" finden sich auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion