Verleihungsurkunde Gemeindewappen

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Die Tiroler Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 23.07.1968 der Gemeinde Sautens gemäß der Tiroler Landesordnung vom Jahre eintausendneunhundertsechsundsechzig folgendes in der Urkunde dargestellte Wappen verliehen:

In einem von Gold und Grün links schräg geteilten Schild im goldenen Feld eine schräg rechts fliegende, schwarze Schwalbe und im grünen drei herzförmige mit der Spitze nach oben zeigende, parallel zur Schrägteilung gereihte goldene Blätter. Die Farben der Gemeindefahne sind gold-grün. Während die Schrägteilung die Steilhangsiedlung kennzeichnen soll, weisen die herzförmigen Blätter und die im Feld und Haus heimische Schwalbe auf deren landwirtschaftlichen Charakter hin.

Der Name des Ortes Sautens reicht in die Zeit der vordeutschen Besiedlung zurück. In der schriftlichen Überlieferung erscheint in einer Urkunde des Klosters Stams von eintausendzweihundertzweiundachtzig der Schwaighof „Haderloenne“ in der Gemeinde Sautens. Das Urbar des Tiroler Landesfürsten „Meinhard“ II. von eintausendzweihundertachtundachtzig vermerkt in Sautens mehrer Güter als dessen Eigentum. Dreizehnhundert erwarb das Stift Stams mehrere Güter, die Kleinvieh- und Getreidezinse leisteten.

Nach dem Inntaler Steuerbuch vom Jahre eintausenddreihundertundfünfzehn gehörte „Sautens“ zum Gericht St. Petersberg, während es, wie der Steuerkataster von eintausendsechshundertundsiebenundzwanzig zeigt, mit seinen dreiundzwanzig Gehöften mit „Niedertey“ und „Tumpen“ dem Kirchspiel Umhausen eingegliedert war. Unter den damaligen Grundherrschaften erscheinen das landesfürstliche Schloss St. Petersberg, das Pflegamt Imst, die Klöster Stams und Frauenchiemsee und die Kirchen Ötz und Sautens, während fünf Güter als freies Eigen keiner Grundherrschaft unterstanden.

In nahezu eineinhalb Jahrhunderten hatte sich laut mariatheresianischer Steuerbeschreibung vom Jahre eintausendsiebenhundertfünfundsiebzig die Zahl der Häuser auf neunzig erhöht. Im Jahre eintausendachthundertsechsunddreißig wurde der Ort der schon lange innerhalb der Anwaltschaft Ötz eine Teilgemeinde gebildet hat zur selbständigen Ortsgemeinde erhoben.

Als kirchlich einheitlicher Verband der Urpfarre Silz erscheinen eintausenddreihundertachtundneunzig Ötz, Sautens und Tumpen. Die alte im  19. Jahrhundert aufgelassene Kirche wurde im Jahre eintausendfünfhundertundsiebzehn zu Ehren der Heiligen Wolfgang und Oswald geweiht. Nach der Errichtung der Kuratie Ötz eintausendsechshundertsechsundvierzig wurde Sautens eine Filiale derselben, eintausendsiebenhundertsechsundachtzig Lokalie und schließlich eintausendachthundert-einundneunzig selbständige Pfarre.

Die Urkunde beglaubigen wir mit dem Landessiegel und unseren Unterschriften.

Innsbruck, am 30.08.1968

Der Landeshauptmann           Die Mitglieder der Landesregierung Der Landesamtsdirektor